

Die Zahl der Patienten auf der Warteliste steigt seit Jahren
kontinuierlich an. Derzeit warten in Deutschland etwa
10.000 Menschen auf eine Nierenspende. Die Aufnahme
auf die Warteliste erfolgt auf Wunsch des Patienten
und nach Prüfung der medizinischen Voraussetzungen
sowie der im Gesetz festgelegten Kriterien.
Voraussetzungen für die Aufnahme auf die Warteliste
für eine Nierentransplantation ist ein endgültiges Nieren-
versagen, das eine Dialysebehandlung erforderlich macht
oder in Kürze erforderlich machen wird. "In Kürze" bedeutet,
dass bereits Vorbereitungen (z.B. Anlegen einer Dialysefistel) für die Dialysebehandlung getroffen sind.
Nach dem Transplantationsgesetz (§ 16) sind die Ärzte verpflichtet, Gründe für oder gegen die Aufnahme auf die Warteliste zu dokumentieren und dem Patienten mitzuteilen. Dabei sind sie verpflichtet, den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Aufnahme in die Warteliste zu folgen.
Die Transplantationszentren geben die erforderlichen Patientendaten weiter an Eurotransplant (ET) in Leiden, Niederlande. Dort werden für jedes Organ gemeinsame Wartelisten der ET-Mitgliedsländer Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien und Deutschland geführt. Die länderübergreifende Kooperation ermöglicht es, in dringenden Fällen möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden. Hinsichtlich der Organvergabe sind weitere Informationen bei Eurotransplant und der Bundesärztekammer zu finden.



