

Das deutsche Transplantationsgesetz (TPG) ist seit
1. Dezember 1997 in Kraft. Es regelt die Spende,
Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen,
die nach dem Tode oder zu Lebzeiten gespendet werden.
TIPP: Weitere Informationen zum Transplantationsgesetz
finden Sie unter Deutsche Stiftung Organtransplantation,
den Gesetzestext finden Sie im Internet beim
Bundesministerium der Justiz.

