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Räumliche und technische Voraussetzungen

Vor der Entscheidung zur Heimhämodialyse werden die räumlichen und technischen Voraussetzungen zur Durchführung der Heimhämodialyse durch den behandelnden Nephrologen unter Einbezug einer examinierten Trainingspflegekraft und eines Technikers überprüft.

Die notwendigen technischen Installationen (Strom, Wasser) werden durch vom KfH beauftragte Techniker vorgenommen, die Kosten übernimmt das KfH. Auch ein Telefonanschluss im Dialysezimmer für Rücksprachen mit dem behandelnden Nephrologen ist notwendig. Bei Beendigung der Heimhämodialysebehandlung – zum Beispiel nach einer Transplantation – werden die technischen Einrichtungen für den Patienten kostenlos durch das KfH entfernt.

Der Heimhämodialysepatient wird vom KfH in einem mit ihm abgestimmten, festgelegten Rhythmus mit Dialysematerial beliefert. Dazu muss ausreichend Lagermöglichkeit vorhanden sein. Es erfolgt eine regelmäßige technische Kontrolle und Wartung aller technischen Gerätschaften durch einen hauseigenen technischen Service. Für akute technische Problemsituationen besteht eine 24-stündige Rufbereitschaft.






Letzte Änderung: 20.09.2007, nächste Prüfung: 20.09.2008
Erstellt: 01.10.2003


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